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Kinderermässigung

Unabhängig vom Einkommen haben Familien, mit mehr als einem unmündigen oder zu unterstützendem Kind (bis zum vollendeten 25. Altersjahr) das Anrecht eine Kinderermässigung zu beantragen.

TarifrEduktion

Antrag auf Tarifreduktion von CHF 4.00 (nicht kumulierbar mit Antrag Kinderreduktion)
Familien mit einem massgebenden Betrag unter CHF 41‘000.- haben Anrecht ermässigte Tarife zu beantragen.