Die Meldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Sie geben keine Garantie für eine definitive Aufnahme.
Unabhängig vom Einkommen haben Familien, mit mehr als einem unmündigen oder zu unterstützendem Kind (bis zum vollendeten 25. Altersjahr) das Anrecht eine Kinderermässigung zu beantragen.
Antrag auf Tarifreduktion von CHF 4.00
(nicht kumulierbar mit Antrag Kinderreduktion)
Familien mit einem
massgebenden Betrag unter CHF 41‘000.- haben Anrecht ermässigte Tarife zu
beantragen.
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